Stand: 19. August 2026

1. Veranstalter, Allgemeines

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Pegador GmbH, Hollefeldstraße 16, 48282 Emsdetten (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).

(2) Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist der Veranstalter zuständig und verantwortlich.

(3) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.

(4) Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram bzw. Meta, zu A$AP Rocky und dessen Management, zum Veranstalter des Konzerts sowie zum Betreiber der LANXESS Arena Köln und wird von diesen in keiner Weise gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich Pegador.

(5) Fragen zum Gewinnspiel richten Teilnehmer an support@pegador.com.

2. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die Verbraucher sind, ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und im Moment der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt).

(2) Die vom Gewinner benannte Begleitperson muss ebenfalls Verbraucher sein und zum Zeitpunkt des Konzerts das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Angestellten, Mitarbeiter und Angehörigen des Veranstalters und der Gesellschaften, die an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sowie Personen, die ohnehin als Creator oder eingeladener Gast des Veranstalters am Pegador Concert Day teilnehmen. Ausgeschlossen sind zudem Personen, die die unter Ziffer 6. genannten Kriterien für die Teilnahme nicht erfüllen.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme verweigern.

3. Gewinn

(1) Verlost wird ausschließlich der nachfolgend beschriebene Gewinn: die Teilnahme am Pegador Concert Day rund um das A$AP Rocky Konzert am 8. September 2026 in der LANXESS Arena Köln für den Gewinner und eine von ihm benannte Begleitperson, bestehend aus:

    • zwei Plätzen beim exklusiven Pre-Event ab 14:00 Uhr mit 10 Creators und dem Pegador Team,
    • zwei VIP-Tickets für das Konzert mit Zugang zur Pegador VIP Lounge inklusive exklusiver Goodies sowie Drinks & Food,
    • einem kompletten Konzert-Outfit von Pegador für den Gewinner bzw. die Gewinnerin, das vorab zugeschickt wird. Die Zusammenstellung der Teile erfolgt durch den Veranstalter, die Größenwahl nach Angabe des Gewinners. Ein Umtausch, eine Rückgabe oder ein Barausgleich ist ausgeschlossen.

(2) Der Gewinn umfasst ausschließlich die oben genannten Leistungen. Die An- und Abreise nach bzw. von Köln, eine etwaige Übernachtung, Verpflegung außerhalb der VIP Lounge sowie sämtliche weiteren Kosten trägt der Gewinner bzw. die Gewinnerin selbst. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

(3) Der Zugang erfolgt personalisiert über eine Gästeliste. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar; ein Weiterverkauf oder eine sonstige kommerzielle Verwertung ist untersagt und führt zum Verlust des Gewinnanspruchs.

(4) Die markierte bzw. benannte Begleitperson wird nicht gesondert benachrichtigt oder informiert; die Verantwortung dafür, dass diese Person zur Teilnahme am Concert Day bereit und einverstanden ist, liegt beim Gewinner bzw. der Gewinnerin.

(5) Für den Besuch des Konzerts gelten zusätzlich die Hausordnung und die Bedingungen des Betreibers der LANXESS Arena sowie des Konzertveranstalters. Der Einlass kann von der Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments abhängig gemacht werden. Wird der Einlass aus Gründen verweigert, die der Gewinner bzw. die Begleitperson zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung. Alkoholische Getränke werden ausschließlich an Personen ab 18 Jahren ausgegeben.

(6) Wird das Konzert vom Konzertveranstalter oder vom Veranstaltungsort abgesagt, abgebrochen oder verlegt, besteht kein Anspruch auf Ersatz, Erstattung oder Entschädigung. Bei einer Verlegung gilt der Gewinn für den Ersatztermin, sofern dies dem Veranstalter möglich ist.

(7) Nimmt der Gewinner bzw. die Gewinnerin den Gewinn zum vorgesehenen Termin nicht wahr, verfällt dieser ohne Anspruch auf Ersatz.

(8) Der Gewinn ist weder auszahlbar, ergänzbar noch änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

4. Teilnahmemodalitäten und Ermittlung des Gewinners

(1) Die Teilnahme erfolgt über den offiziellen Instagram-Account von Pegador. Um teilzunehmen, müssen folgende Schritte erfüllt sein:

    • den Instagram-Accounts @pegadorstreetwear und @pgdr_club folgen,
    • den Gewinnspielbeitrag liken,
    • in den Kommentaren die Person markieren, mit der man zum Konzert gehen möchte,
    • den Beitrag in der eigenen Instagram-Story teilen (reposten).

(2) Pro Person wird unabhängig von der Anzahl der Kommentare oder Markierungen nur ein Los für die Gewinnspielteilnahme vergeben.

(3) Es wird ein Gewinner bzw. eine Gewinnerin ermittelt. Über den Gewinn entscheidet nach Ablauf des Teilnahmezeitraums das Los nach dem Zufallsprinzip.

(4) Die Auslosung findet am 31.08.2026 um 18:00 Uhr (MESZ) statt.

(5) Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird per Instagram-Direktnachricht (DM) an den zur Teilnahme genutzten Account benachrichtigt. Mit der Teilnahme erklärt sich der Gewinner einverstanden, dass sein Instagram-Name im Gewinnspielpost oder in der Story von Pegador genannt werden darf.

(6) Der Gewinner bzw. die Gewinnerin hat den Erhalt der Benachrichtigung innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden) nach Gewinnbenachrichtigung per Instagram-DM zu bestätigen und die zur Abwicklung erforderlichen Angaben zu übermitteln:

    • Vor- und Nachname,
    • Lieferadresse und Kleidergrößen für den Versand des Konzert-Outfits,
    • E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer für die Abstimmung rund um das Event,
    • Vor- und Nachname der Begleitperson für die Gästeliste.

Anderenfalls entfällt der Anspruch auf den Gewinn und dieser wird an einen anderen Gewinnspielteilnehmer vergeben. Der Teilnehmer trägt selbst dafür Sorge, dass ihm die Gewinnbenachrichtigung zur Kenntnis gelangt, und prüft hierzu auch den Ordner für Nachrichtenanfragen.

(7) Der Gewinner bzw. die Gewinnerin stellt sicher, dass die benannte Begleitperson mit der Übermittlung ihres Namens an den Veranstalter einverstanden ist.

5. Teilnahmezeitraum

Der Teilnahmezeitraum beginnt am 19. August 2026 um 19:00 Uhr und endet am 28. August 2026 um 23:59 Uhr (jeweils MESZ / deutsche Zeit). Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.

6. Ausschluss von der Teilnahme

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

(2) Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen, sofern diese nicht ausdrücklich durch den Veranstalter zugelassen werden). Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

(3) Ausgeschlossen werden können zudem Teilnehmer, deren Kommentare oder Story-Beiträge beleidigende, diskriminierende, jugendgefährdende oder sonst rechtswidrige Inhalte aufweisen.

7. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

(1) Im Rahmen des Pre-Events und des Pegador Concert Days werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt. Diese können vom Veranstalter sowie von den teilnehmenden Creators zeitlich und räumlich unbeschränkt zu Marketing- und Kommunikationszwecken genutzt werden, insbesondere auf der Website, in Social-Media-Kanälen, in Newslettern und in Werbemitteln.

(2) Die Einwilligung des Gewinners bzw. der Gewinnerin und der Begleitperson in die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar abgebildet sind, wird vor Ort gesondert eingeholt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit §§ 22 f. KUG. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per Mitteilung an support@pegador.com widerrufen werden.

(3) Die Erteilung dieser Einwilligung ist keine Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel oder für den Erhalt des Gewinns. Wird die Einwilligung nicht erteilt oder widerrufen, bemüht sich der Veranstalter, die betreffende Person nicht erkennbar abzubilden.

8. Datenschutz

(1) Der Veranstalter ist verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verarbeitet werden der Instagram-Name bzw. das Instagram-Profil der Teilnehmer sowie im Gewinnfall zusätzlich Vor- und Nachname, Lieferadresse, Kleidergrößen, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie Vor- und Nachname der Begleitperson. Die Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung des Gewinnspiels und der Bereitstellung des Gewinns verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Erbringung der vertraglich zugesicherten Leistungen; für Foto-, Film- und Tonaufnahmen gilt Ziffer 7.

(2) Zur Durchführung des Gewinns werden Daten an folgende Empfänger übermittelt: an den vom Veranstalter eingesetzten Versanddienstleister zum Versand des Konzert-Outfits sowie an den Konzertveranstalter und/oder den Betreiber der LANXESS Arena Köln zur Erstellung der Gästeliste und zur Zugangskontrolle. Darüber hinaus werden IT- und Kommunikationsdienstleister als Auftragsverarbeiter eingesetzt. Bei Fragen zu unseren Dienstleistern und der Grundlage unserer Zusammenarbeit mit ihnen wenden Sie sich bitte an die in der Datenschutzerklärung beschriebene Kontaktmöglichkeit.

(3) Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten für den Zeitraum der Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten nach 90 Tagen gelöscht, sofern die Angaben keinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Unterliegen sie solchen Pflichten, wird die Verarbeitung eingeschränkt und die Daten werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO gelöscht, sofern der Teilnehmer nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.

(4) Für die Teilnahme und Durchführung unseres Gewinnspiels ist die Nutzung der App Instagram notwendig. Die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten werden von der Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland, auf Basis von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://privacycenter.instagram.com/policy.

(5) Nähere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie unter https://pegador.com/pages/privacy-policy. Es steht den Teilnehmern jederzeit frei, die Löschung dieser Daten per Mitteilung an support@pegador.com zu verlangen.

9. Störungen im Ablauf

(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn der Verdacht des Missbrauchs der Teilnehmer oder der Internetseite besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

(2) Der Veranstalter bemüht sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten um eine konstante Vorhaltung der Website. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange betreffend, die nicht in dem Verantwortungsbereich des Veranstalters stehen, können aber zu kurzfristigen Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen der Website führen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

(1) Soweit nicht nachfolgend abweichend bestimmt, sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

(2) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet dieser stets unbeschränkt

    • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • bei Garantieversprechen, soweit ausdrücklich vereinbart,

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Für den Ablauf und die Sicherheit im Rahmen des Pre-Events, des Konzertbesuchs sowie der An- und Abreise haftet der Veranstalter nicht über die vorstehenden Grenzen hinaus; insoweit gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstaltungsortes bzw. Konzertveranstalters.

11. Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg hinsichtlich des Gewinns ist ausgeschlossen.

(2) Es gilt deutsches Recht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen anzupassen, soweit dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich und für die Teilnehmer zumutbar ist.

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